Amtlicher Lageplan (§ 3, § 17, § 18 BauPrüfVO NRW)
Grundlage für die Eintragung von Baulasten
Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur erstellen wir in Übereinstimmung mit den Vorgaben der BauPrüfVO NRW amtliche Lagepläne zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde.
Rechtliche Grundlagen
Amtliche Lagepläne sind unter bestimmten Voraussetzungen für Anträge beim Bauamt erforderlich:
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag gem. § 3 BauPrüfVO:
- Die Grundstücksgrenzen sind nicht festgestellt
- Die Koordinaten der Grenzpunkte könnnen nicht einem einheitlichen System ermittelt werden
- Grenzüberbauungen
- Für das Baugrundstück gibt es eine Baulasteintragung
Amtlicher Lageplan zur Teilungsgenehmigung gem. § 17 BauPrüfVO
- Bei der Teilung bebauter Grundstücke müssen die baurechtlichen Belange auf Basis des Amtlichen Lageplans überprüft werden.
Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung gem § 18 BauPrüfVO
- Für die Eintragung von Baulasten auf Basis eines Lageplans ist ein Amtlicher Lageplan erforderlich.
Unsere hoheitlichen Leistungen im Überblick
Grundstücksteilung
Vermessungstechnische Trennung von Grundstücken mit Eintragung in das amtliche Liegenschaftskataster – Voraussetzung für eigenständige Grundstückseinheiten und Eigentumsübertragungen.
Grenzvermessung und -feststellung
Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen bei unklaren Grenzverläufen oder zur Klärung von Grenzstreitigkeiten.
Amtlicher
Lageplan zur Baulasteintragung
Erstellung eines Lageplans nach § 3, § 17 oder § 18 der BauPrüfVO zur Darstellung baurechtlich relevanter Informationen als Grundlage für Anträge beim Bauamt.
Gebäudeinmessung gem. § 16 VermKatG
Einmessung von neuen Gebäuden für die Liegenschaftskarte ?
Regionale Durchführung
Wir erstellen amtliche Lagepläne für Eigentümer, Architekten und Investoren in Ahlen, Münster, Drensteinfurt, Telgte, Hamm, Ennigerloh, Oelde, Warendorf, Beckum, Lüdinghausen, Sendenhorst, Ostbevern, Hiltrup, Wolbeck, Beelen, Ascheberg, Sassenberg und Umgebung.