Hoheitliche Vermessungstätigkeiten
Amtliche Leistungen durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Unser öffentlich bestellter Vermessungsingenieur führt hoheitliche Vermessungsaufgaben im Auftrag von Eigentümern, Bauherren, Behörden und Gerichten durch. Diese Tätigkeiten sind Teil der staatlichen Aufgaben und unterliegen den Vorgaben des Vermessungs-, Kataster- und Baurechts.
Unsere hoheitlichen Leistungen im Überblick
Grundstücksteilung
Vermessungstechnische Trennung von Grundstücken mit Eintragung in das amtliche Liegenschaftskataster – Voraussetzung für eigenständige Grundstückseinheiten und Eigentumsübertragungen.
Grenzvermessung und -feststellung
Feststellung und Abmarkung von Grundstücksgrenzen bei unklaren Grenzverläufen oder zur Klärung von Grenzstreitigkeiten.
Amtlicher
Lageplan zur Baulasteintragung
Erstellung eines Lageplans nach § 3, § 17 oder § 18 der BauPrüfVO zur Darstellung baurechtlich relevanter Informationen als Grundlage für Anträge beim Bauamt.
Gebäudeinmessung gem. § 16 VermKatG
Einmessung von neuen Gebäuden für die Liegenschaftskarte ?
Rechtssichere Durchführung
mit regionaler Expertise
Wir arbeiten regelmäßig mit den zuständigen Kataster- und Bauämtern in den Regionen Telgte, Beelen, Sassenberg, Ostbevern, Hiltrup, Wolbeck, Lüdinghausen, Ascheberg und Everswinkel zusammen. So stellen wir eine rechtssichere und zügige Bearbeitung sicher.